So setzt sich Ihr Hausgeld zusammen

Ratgeber - Abrechnungen

Wir erklären, aus welchen Bestandteilen Ihr Hausgeld besteht und warum Sie überhaupt "Hausgeld" zahlen
Wie wird die Höhe des Hausgeldes festgelegt?

Jeder Eigentümer ist gem. §16 WEG dazu verpflichtet, Hausgeld zur Begleichung der Lasten des gemeinschaftlichen Eigentums und der Kosten der Instandhaltung, der Verwaltung und des Gebrauchs der gemeinschaftlichen Anlagen, nach einem festgelegten Verteilungsschlüssel zu zahlen. Dabei handelt es sich um monatliche Vorschüsse, welche auf Basis des Wirtschaftsplanes festgelegt werden.
Jeder Miteigentümer hat die Kosten jeweils nach dem Verhältnis der Miteigentumsanteile gemäß Teilungserklärung zu tragen. 
Die durchschnittliche Höhe des Hausgeldes dürfte i.d.R. zwischen 2,50 €/m² – 4,00 €/m² liegen. Die Kosten variieren dabei sehr stark objektabhängig, da Faktoren wie Lage, Ort, Baujahr, Größe, Ausstattung und der individuelle Instandhaltungsbedarf die Kosten beeinflussen. Vor allem bei größeren Wohnanlagen sind in den Häusern sehr häufig Aufzugsanlagen, Tiefgaragen, Gemeinschaftsgrünflächen, Spielplätze, etc. welche kostenintensiv in der Wartung und Erhaltung sind.


Das Hausgeld beinhaltet folgende Kostenpositionen:

Betriebskosten

Hierbei handelt es sich um Kosten, die gemäß Betriebskostenverordnung vom Vermieter auf den Mieter umlegbar sind. Die Grundsteuer, die direkt vom Wohnungseigentümer an die Stadt zu leisten ist, wird in der Hausgeldabrechnung nicht aufgeführt, gehört aber dennoch zu den umlegbaren Kosten. Die Heizkosten sowie die Warmwasserkosten gehören zwar zu den Betriebskosten, werden jedoch gemäß Heizkostenverordnung abgerechnet. 

Bewirtschaftungskosten

Hierbei handelt es sich um Lasten und Kosten, welche nicht auf den Mieter umlegbar sind und somit von jedem Wohnungseigentümer selbst zu tragen sind. 
Diese Kostenposition betrifft unter anderen die Instandsetzungskosten sowie die Verwaltungskosten, welche das Gemeinschaftseigentum betreffen. 

Instandhaltungsrücklage

Ebenfalls ist in dem monatlichen Hausgeld ein Anteil für die Zufuhr zur Instandhaltungsrücklage enthalten. Die jeweilige Höhe variiert von Gemeinschaft zu Gemeinschaft, da die zu leistenden Zahlungen in die Instandhaltungsrücklage abhängig von dem Zustand des Gebäudes ist. 


Wie und wann wird das Hausgeld festgelegt?
Die Höhe des monatlich zu zahlenden Hausgeldes ergibt sich aus dem durch den Verwalter aufzustellenden Wirtschaftsplan und den einzelnen Miteigentumsanteilen der Sondereigentumseinheiten gemäß Teilungserklärung. Der Wirtschaftsplan ist eine Prognose der Einnahmen und Ausgaben des folgenden Wirtschaftsjahres, welcher durch Mehrheitsbeschluss in der jährlichen Wohnungseigentümerversammlung beschlossen wird. Hieraus ergibt sich das für das folgende Wirtschaftsjahr anteilig zu zahlende Hausgeld. 
Nach Ablauf eines Wirtschaftsjahres erstellt der Verwalter auf der Grundlage der gezahlten Hausgelder und der entstandenen Kosten die Hausgeldabrechnung. Hieraus kann sich entweder eine Nachzahlung oder ein  Guthaben ergeben. 


Kauf einer Immobilie – sollte das Hausgeld ausschlaggebend sein?
Bei einem Kauf einer Eigentumswohnung sollte nicht nur auf die Höhe des Hausgeldes und den Zustand des Sondereigentums geachtet werden. Vor allem der Zustand des Gemeinschaftseigentums sowie der aktuelle Stand der Instandhaltungsrücklage sollte für jeden Käufer interessant sein. Hieraus lässt sich entsprechend ableiten ob ein gewisser Instandhaltungsstau besteht und ob dieser im Verhältnis zu der vorhandenen Instandhaltungsrückstellung steht. Ansonsten sind ggf. Sonderumlagen von den Miteigentümern zu leisten, welche zu einem festzulegenden Zahlungstermin geleistet werden müssen. Die Festlegung einer Sonderumlage bedarf allerdings immer eines Beschlusses. Um einen genauen Überblick über etwaige Sonderumlagen oder die in den letzten Jahren erfolgten Instandsetzungsmaßnahmen zu erhalten, ist es sinnvoll, vor einem Kauf die Niederschriften sowie Hausgeldabrechnungen der letzten Jahre einzusehen. Des Weiteren sollte die vorhandene Rücklage dem Baujahr und dem Zustand des Objektes entsprechen, sodass zukünftige Instandsetzungsmaßnahmen durch die Rücklage gezahlt werden können. 




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GIM GmbH
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